Was darf ins Handgepäck?
Grundsätzlich gilt: Im Handgepäck tansportierte Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht mehr als 100 ml Inhalt fassen und müssen in einer durchsichtigen,
wiederverschließbaren 1-Liter-Tüte – zum Beispiel einem herkömmlichen Gefrierbeutel mit Zipper - aufbewahrt werden.
Produkte:
- persönliche Medikamente, Babynahrung, Flüssigkeiten wie Wasser, Limonade, Cola und andere Erfrischungsgetränke (100ml)
- Gels, einschließlich Haarwaschmittel und Duschgels
- Crems, Lotionen, Öle (100ml)
- Parfums, Kosmetika, Mascara, Pasten,einschließlich
- Zahnpasta und Sprays (100ml)
- Rasiercreme, Schäume, Deodorants und andere
- Inhalte von Druckbehältern (100ml)
- Mixturen aus flüssigem und festen Stoffen und
- andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung (z.B. Brotaufstriche, Johhurt...)
- Dinge des täglichen Gebrauchs wie Nagelscheren
- Einmalrasierer, Taschenmesser mit max. 6 cm Klingenlänge.
Mitgenommen werden dürfen:
- Fotoapperat, Videkamera, DVD-Palyer MP3 Player u.andere Elektrogeräte.
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18-05-18 20:42
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